Pressemitteilung Neubrandenburg,
Vorbereitet entscheiden statt fremdbestimmt werden
Fraktion antwortet auf die Kritik aus dem Hauptausschuss. Alle Anträge enthalten feste Schutzregeln für Bewohner, Beschäftigte und Bürger. Entschieden wird ausschließlich in der Neubrandenburger Stadtvertretung.
Wir nehmen die Sorgen ernst
Die Fraktion Projekt NB nimmt die Kritik aus dem Hauptausschuss vom 1. Oktober ernst. Dort fiel mit Blick auf unsere Anträge der Vergleich mit der Treuhand.
Wir verstehen, warum dieses Wort fällt. Viele Neubrandenburger haben die 1990er-Jahre erlebt. Betriebe wurden verkauft, Arbeitsplätze gingen verloren. Entschieden wurde damals oft weit weg von hier.
Genau das wollen wir verhindern. Unsere Anträge sollen die Stadt vorbereiten. Damit Neubrandenburg selbst entscheidet, bevor andere für die Stadt entscheiden.
Warum wir jetzt vorsorgen
Die Stadt plant für 2026 mit einem Minus von 23,1 Millionen Euro. Bis 2029 fehlen laut Finanzplanung im laufenden Betrieb insgesamt 55,7 Millionen Euro. Deshalb wird für 2027 voraussichtlich ein Haushaltssicherungskonzept nötig.
Was es heißt, wenn andere mitentscheiden
Gleicht eine Stadt ihren Haushalt nicht aus, schreibt die Kommunalverfassung ein Haushaltssicherungskonzept vor. Darin muss die Stadt die Ursachen benennen und zeigen, wie sie wieder ausgeglichen wirtschaftet.
Die Stadtvertretung beschließt dieses Konzept zwar selbst, die Rechtsaufsicht des Landes prüft es aber und genehmigt den Haushalt. Sie kann Auflagen erteilen und Kredite an Bedingungen knüpfen. Für Neubrandenburg hieße das konkret:
- Freiwillige Leistungen zuerst: Zuschüsse für Vereine, Sport, Kultur und Feste kommen als Erstes auf den Prüfstand.
- Stillstand ohne Genehmigung: Solange kein genehmigter Haushalt vorliegt, darf die Stadt im Wesentlichen nur Pflichtausgaben leisten. Neue Vorhaben ruhen.
- Kredite unter Auflagen: Investitionen wie Schulen oder Sportstätten hängen dann an der Zustimmung der Aufsicht.
- Kürzen unter Zeitdruck: Gespart wird dort, wo es am schnellsten geht. Für Schutzregeln und gründliche Abwägung bleibt kaum Zeit.
Genau das wollen wir vermeiden. Kein Antrag verkauft heute etwas. Die meisten sind Prüf- und Berichtsaufträge, und jeder spätere Vertrag braucht die Zustimmung der Stadtvertretung. Wer vorbereitet ist, entscheidet selbst. Wer wartet, über den wird entschieden.
Der Unterschied zur Treuhand
- Entschieden wird hier: in der Neubrandenburger Stadtvertretung, öffentlich und von gewählten Vertretern.
- Erst prüfen, dann entscheiden: Gutachten und Vergleiche liegen vor jeder Entscheidung auf dem Tisch.
- Schutz steht im Vertrag: Die Rechte von Bewohnern, Beschäftigten und Mietern werden verbindlich festgeschrieben.
- Keine Kündigungswelle: Betriebsbedingte Kündigungen schließen wir aus.
- Offene Verfahren: Jedes Bieterverfahren ist transparent und für alle Bewerber gleich.
„Wir verstehen jeden, der bei diesen Themen ein mulmiges Gefühl hat. Gerade deshalb wollen wir nicht warten, bis ein Sparzwang von außen kommt. Wir legen die Zahlen offen auf den Tisch und schreiben die Schutzregeln vorher fest. Dann entscheiden wir hier in Neubrandenburg, mit Augenmaß.“
Die Stadtvertretung berät die Anträge am 15. Oktober 2026. Über die Priorisierung der Großprojekte entscheidet sie am 17. Dezember 2026. Alle Anträge sind im Ratsinformationssystem der Stadt öffentlich einsehbar. Fragen von Bürgerinnen und Bürgern beantwortet die Fraktion gern direkt.